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Cobra Mobile CRM - Basislizenz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Solitcom OHG

§ 1 Geltungsbereich
(1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Solitcom OHG im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde versichert, dass er ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Waren über dieses Onlineangebot erwirbt.
(2)  Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Solitcom OHG und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer gültigen Fassung. Die AGB der Solitcom OHG haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Solitcom OHG nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann, wenn die der Solitcom OHG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1)  Mit Absendung einer Bestellung durch die Betätigung des Buttons „Bestellung“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Eingang und der Inhalt der Bestellung des Kunden wird von der Solitcom OHG per E-Mail bestätigt (Bestellbestätigung).
(2)  Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Solitcom OHG kommt mit der Betätigung des Buttons „Bestellung“ durch den Kunden zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)  Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich von Verpackungs- und Transportkosten und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)  Die Rechnungsbeträge sind sofort mit Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig ohne Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
(3)  Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Paypal. Eine andere Zahlungsmöglichkeit ist mit der Solitcom OHG vorab schriftlich abzustimmen.
(4)  Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen der Solitcom OHG 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
(5)  Bei Zahlungsverzug kann die Solitcom OHG Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen der Solitcom OHG vorübergehend zurückgehalten werden.
(6)  Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferungen und Versandkosten
(1)
  Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse und erfolgt nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages.
(2)  Die Lieferung der Kaufsache steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorrat reicht. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Für den Fall, dass der Kunde den Kaufpreis bereits bezahlt haben sollte, wird dieser unverzüglich in vollem Umfang von der Solitcom OHG erstattet.
(3)  Der Kunde trägt die Liefer- und Versandkosten. Der Versand erfolgt über einen Paket- oder Postdienst. Waren über 30 kg werden per Spedition zugestellt. Wird aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Unzustellbarkeit, einer Annahmeverweigerung oder eines Versandfehlers die Rücksendung der Ware erforderlich, so trägt der Kunde die diesbezüglichen Rücksendekosten und etwaige entstehende Mehrkosten entsprechend Abs. 7.
(4)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Kunden über, sobald die Kaufsache von der Solitcom OHG an den Paket-, Postdienst oder Spediteur übergeben wurde.
(5)  Vom Kunden gewünschte Liefer- und Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von der Solitcom OHG schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstlieferung der Solitcom OHG.
(6)  Die Solitcom OHG behält sich die Möglichkeit der Teillieferung vor, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden offensichtlich kein Interesse.
(7)  Soweit der Kunde in Annahmeverzug gerät oder er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist die Solitcom OHG berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen erstattet zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(8)  Sofern die Voraussetzungen der vorstehenden Klausel vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 5 Mängelansprüche
(1)  Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2)  Der Kunde teilt der Solitcom OHG offenkundige Mängel schriftlich oder per E-Mail an shop@solitcom.de innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt mit, an dem er den Mangel feststellte. Ist der Kunde Kaufmann und unterlässt er diese Mitteilung, so erlöschen seine Mängelansprüche zwei Wochen nachdem er den Mangel feststellte. Dies gilt nicht bei Arglist der Solitcom OHG. Alle bekanntgewordenen Mängel sollten der Solitcom OHG vom Kunden in möglichst nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden.

(3)  Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, wird die Solitcom OHG diesen innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Wahl beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung). Im Falle der Mangelbeseitigung ist die Solitcom OHG verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Die Mängelbeseitigung durch die Solitcom OHG kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. Stellt sich bei einer von der Solitcom OHG durchgeführten Überprüfung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde hierbei entstandenen Kosten, insbesondere solche der Prüfung der Ware, zu tragen.
(4)  Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz mindestens zweier Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
(5)  Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 6 Herstellergarantie
Leistet der Hersteller der Vertragsprodukte eine Garantie, so wird die Solitcom OHG diese an den Kunden weitergeben. Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen des Herstellers. Inhalt um Umfang von Herstellergarantien ergeben sich ausschließlich aus dem Garantieversprechen des Herstellers. Ansprüche des Kunden aus Herstellergarantien hat der Kunde grundsätzlich über die Serviceverfahren des Herstellers abzuwickeln. Solitcom stellt Informationen und Kontaktadressen der Hersteller auf Verlangen zur Verfügung.

§ 7 Warenrücksendungen
(1) Kulanzretouren sind außer bei schriftlicher Zustimmung durch die Solitcom OHG ausgeschlossen. Alle Warenrücksendungen sind der Solitcom OHG vorab schriftlich oder per E-Mail an: shop@solitcom.de anzukündigen. Die Solitcom OHG wird dem Kunden zur einfacheren Retourenbehandlung ein Rücksendeformular mit einer individuellen Retourennummer per E-Mail zusenden.
(2) Der Rücksendung muss das vollständig ausgefüllte Rücksendeformular beigelegt werden, die Versandverpackung muss von Außen gut sichtbar mit der Retourennummer versehen und die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Andernfalls wird die Solitcom OHG die Rücksendung ablehnen und an den Kunden zurücksenden. In Gewährleistungsfällen erstattet die Solitcom OHG dem Kunden die Versandkosten, ansonsten hat der Kunde die Versandkosten für eine Rücksendung selbst zu tragen.

§ 8 Haftung
(1) Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Solitcom OHG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Solitcom OHG beruhen, haftet die Solitcom OHG unbeschränkt.
(3) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die Solitcom OHG unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Solitcom OHG haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach § 8 Abs. 4.
(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Solitcom OHG nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt in der Höhe auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Daten und Informationen auf an die Solitcom OHG übersandten Waren vor einer Versendung zu sichern. Aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes sollten sämtliche auf der Ware gespeicherten Daten vor einer Versendung gelöscht werden. Eine von der Solitcom OHG zu vertretende Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen nach § 8 Abs. 2 oder 3 vor.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche von Solitcom OHG – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, das Eigentum von Solitcom OHG.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der Solitcom OHG bereits jetzt alle Forderungen, die im aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Solitcom OHG nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Solitcom OHG ist berechtigt, diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, Solitcom OHG die abgetretene Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmer die Abtretung anzuzeigen.
(3) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für Solitcom OHG vor, ohne dass hieraus für Solitcom OHG Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der Solitcom OHG gehörenden Waren erwirbt Solitcom OHG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für die Solitcom OHG.
(4) Zur Sicherung der Forderungen von Solitcom OHG gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an die Solitcom OHG ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Solitcom OHG nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Solitcom OHG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Solitcom OHG erklärt dies schriftlich.
(6) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

§ 10 Entsorgung von Hardware
Der Kunde wird Elektro- und Elektronikgeräte auf eigene Kosten entsorgen, sobald er sie nicht mehr benötigt.

§ 11 Datenschutz
(1) Die Solitcom OHG speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung die ihr bekannt gewordenen und für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten des Kunden. Diese Daten werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet. Diese Daten werden außer an das mit der Bestellabwicklung und Versendung der Ware beauftragte Unternehmen nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Der Kunde kann sich freiwillig über den Benutzercenter einen Useraccount anlegen. Durch die Speicherung ergeben sich folgende Vorteile: Der Kunde muss bei Folgegeschäften seine Daten nicht nochmals eingeben, er hat Zugriff auf seine Bestellhistorie, er kann sich Favoritenlisten anlegen, er kann sog. Produktalerts nutzen und er kann einen Newsletter bestellen.
(3) Der Kunde kann den Useraccount jederzeit von der Solitcom OHG bei Benachrichtigung per E-Mail (shop@solitcom.de) löschen lassen.
(4) Seine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters kann der Kunde jederzeit selbst im Benutzercenter widerrufen.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
(2) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, Eisingen.
(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser AGB beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die AGB der Solitcom OHG eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

 

 


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